Allg. Geschäftsbedingungen

Gültig ab 1.1.2019

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB) gelten für sämtliche Rechtsbe- ziehungen zwischen der Elvokalight AG, Rössligasse 4, 8180 Bülach (Elvokalight AG) und ihren Kunden (der Kunde) in Zusammenhang mit Lieferun- gen von Produkten aus dem Produktsortiment von Elvokalight (die Produkte) oder der Erbringung von Dienstleistungen durch die Elvokalight (die Dienstleistungen) (der Vertrag).
1.2 Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Elvokalight und dem Kunden. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von Elvokalight ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.
1.3 Elvokalight behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Kunden und gelten für alle dieser Mitteilung folgenden Verträge.
1.4 Jedes Produkt hat ein Datenblatt, das unter www.elvokalight.ch/produkte eingesehen und heruntergeladen werden kann (das Datenblatt). Die jeweiligen Datenblätter stellen einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Elvokalight und dem Kunden dar und sind verbindlich.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Submissionsbedingun- gen und andere Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn in Bestellungen oder sonstigen Dokumenten des Kunden auf solche Bedingungen verwiesen wird, solche Bedingungen diesen Dokumenten beigelegt werden oder solche Bedingungen Elvokalight anderweitig mitgeteilt werden.

2. Vertragsschluss

2.1 2.1 Offerten, Preise, Preislisten, Produktbeschreibungen, Prospekte, Pläne und sonstige Angaben von Elvokalight sind unverbindlich, können jederzeit von Elvokalight geändert oder widerrufen werden und stellen kein Angebot, sondern einzig eine Einladung an den Kunden zur Offertstellung dar.
2.2 Bestellungen des Kunden von Produkten oder Dienstleistungen (die Bestellung) gelten als blosse Offerte an Elvokalight zum Abschluss des Vertrages.
2.3 Der Vertrag zwischen dem Kunden und Elvokalight kommt erst zustande, wenn Elvokalight der Bestellung zugestimmt hat. Die Zustimmung erfolgt in der Regel durch schriftliche Auftragsbestätigung der Elvokalight (die Auftragsbestätigung) oder durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages zwischen dem Kunden und Elvokalight.
2.4 Nach Abschluss des Vertrages können Abänderungen oder Stornierungen des Vertrages nur noch mit beidseitigem schriftlichen Einverständnis des Kunden und Elvokalight erfolgen.
2.5 Technische Änderungen an den Produkten im Rahmen der Produktweiterentwick- lung bleiben vorbehalten.

3. Preise

3.1 Elvokalight behält sich vor, sämtliche Preise jederzeit zu ändern.
3.2 Soweit Leuchten und Leuchtmittel separat verkauft werden, versteht sich der Leuchtenpreis exklusive Leuchtmittel.
3.3 Die Preise beinhalten keine Installation oder Montage der Produkte und sind exklusive Mehrwertsteuer zu verstehen.
3.4 Auf sämtlichen Preisen erhebt Elvokalight die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gilt der im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültige Mehrwertsteuersatz.
3.5 Auf Leuchten und Leuchtmittel erhebt Elvokalight vorgezogene Recycling-Gebühren (vRG). Es gilt die im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages jeweils aktuelle vRG-Tarif- und Geräteliste der Stiftung Licht Recycling Schweiz (SLRS), die unter www.slrs.ch eingesehen und heruntergeladen
werden kann.
3.6 Folgende Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind vom Kunden zusätzlich Elvokalight geschuldet:
(a) Kosten für Paletten, die nicht innerhalb eines Monats nach der Lieferung Elvokalight retourniert werden;
(b) Kosten für Versicherungen, sofern der Kunde eine solche verlangt;
(c) Kosten für die Entsorgung von Verpackungsmaterial;
(d) Lagerkosten für durch den Kunden verzögerte Lieferungen;
(e) Kosten, die Elvokalight entstehen, weil der Kunde seine Mitwirkungs- oder Beistell- pflichten nicht oder nicht richtig erfüllt hat;
(f) Sämtliche Kosten, die sich aus allfälligen Kontrollen oder Prüfungen gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ergeben; und
(g) Kosten für Lichtplanungen, die auf Verlangen des Kunden besonders erstellt werden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Der Kunde hat alle Rechnungen der Elvokalight innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Abzüge von den Rechnungsbeträgen, insbesondere Skonti, dürfen nicht vorgenommen werden.
4.2 Der Kunde muss allfällige Mängel an Rechnungen spätestens nach 15 Kalenderta- gen ab Rechnungsdatum schriftlich und begründet gegenüber Elvokalight beanstanden; ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt und der Kunde schuldet Elvokalight den
in der Rechnung aufgeführten Rechnungsbetrag.
4.3 Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum eine Rechnung weder bezahlt noch schrift- lich und begründet beanstandet, so gerät er ohne weiteres in Zahlungsverzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung oder einer Nachfrist bedarf. 
4.4 Im Zahlungsverzug schuldet der Kunde Elvokalight einen Verzugszins von 5% p. a. Elvokalight ist berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen. Solange der Zahlungsverzug andauert, ist Elvokalight weiter berechtigt, sämtliche Lieferungen aus dem Vertrag und aus anderen Geschäften mit dem Kunden einzustellen. Die weiteren gesetzlichen Verzugsrechte der Elvokalight bleiben vorbehalten.
4.5 Der Kunde willigt ein, dass zum Zwecke der Bonitätsabklärung Auskünfte über den Kunden bei Dritten eingeholt und Daten betreffend das Zahlungsverhalten des Kunden an Dritte weitergegeben werden können. Elvokalight kann für den Kunden Kreditlimiten festlegen und bei Überschreitung der Kreditlimite Lieferungen aus dem Vertrag und aus anderen Geschäften mit dem Kunden einstellen oder nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheit ausführen.
4.6 Das Eigentum an den Produkten geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Elvokalight ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register am Sitz oder Wohnsitz des Kunden einzutragen.

5. Lieferung

5.1 Elvokalight ist berechtigt, die Produkte in Teilsendungen auszuliefern.
5.2 Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung EXW (Incoterms 2010) am Sitz der Elvokalight (die Lieferung).
5.3 Minder-, Mehr- oder Falschlieferungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich und begründet bei Elvokalight zu beanstanden. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
5.4 Von Elvokalight angegebene Lieferfristen und -termine (insbesondere solche in Offerten oder Auftragsbestätigungen) sind unverbindlich und können sich ändern. Elvokalight gerät erst dann in Schuldnerverzug, nachdem Elvokalight trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung des Kunden den Vertrag nicht erfüllt. Gerät Elvokalight in Schuldnerverzug, kann der Kunde einzig vom Vertrag zurücktreten und allfällige bereits bezahlte Rechnungsbeträge von Elvokalight zurückfordern. Jede weitergehende Haftung seitens Elvokalight für Frist- oder Terminüberschreitungen, insbesondere Schadenersatz für Verzugsschäden, wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

6. Beizug von Sublieferanten, Subunternehmern und Dritten

6.1 Elvokalight ist nach freiem Ermessen berechtigt, für die Erfüllung des Vertrages Sublieferanten, Subunternehmer und andere Dritte beizuziehen.

7. Garantie

7.1 Elvokalight garantiert, dass
(a) Produkte während zwei Jahren nach Lieferung; und
(b) LED-Leuchten der Marke “ Elvokalight” (d. h. unter Ausschluss der LED-Leuchten von Drittherstellern) während fünf Jahren nach Lieferung, frei von Mängeln sind und bleiben, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstrukti- onsfehler seitens Elvokalight zurückzuführen sind, vorausgesetzt dass
(i) die Garantie nicht gemäss Ziffer 7.2 ausgeschlossen ist;
(ii) der Kunde den Mangel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich und begründet gegenüber Elvokalight gerügt hat, mit Ausnahme von Mängeln,
die auch bei einer sorgfältigen Untersuchung durch den Kunden nicht erkennbar waren (der Versteckte Mangel); und
(iii) sofern es sich um einen Versteckten Mangel handelt, der Kunde den Mangel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dessen Entdeckung schriftlich und begrün- det gegenüber Elvokalight gerügt hat (der Garantiefall).
7.2 Jede Gewährleistung und Garantie seitens Elvokalight ist ausgeschlossen:
(a) für Produkte, an denen der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Einwilligung von Elvokalight Instandsetzungen, Änderungen oder Reparaturen vorgenommen haben;
(b) wenn der Kunde oder Dritte Montage- oder Betriebsvorschriften nicht eingehal- ten haben, insbesondere wenn:
(i) beim Betrieb des Produkts Grenzwerte für Temperaturen oder Spannungen überschritten worden sind;
(ii) das Produkt nicht bestimmungsgemässen mechanischen, physikalischen, chemischen oder anderen Belastungen ausgesetzt worden ist;
(iii) das Produkt ausserhalb der Spezifikationen des Datenblatts betrieben worden ist; oder
(iv) das Produkt nicht gemäss Wartungsplan regelmässig gewartet worden ist
(die spezifischen Wartungsanforderungen ergeben sich aus dem Beleuchtungs- system, der Leuchte, der Lichtquelle und der verwendeten Betriebsgeräte);
(c) für Produkte, die nach Anleitungen, Konstruktionen oder Modellen des Kunden oder von ihm beauftragten Dritten hergestellt worden sind und der Mangel durch einen Fehler in diesen Anleitungen, Konstruktionen oder Modellen verur- sacht worden ist;
(d) für Produktausfälle, welche eine Nennausfallrate von 0.2% pro tausend Betriebsstunden nicht übersteigen;
(e) für Verschleissteile, wie z. B. Notlichtbatterien, Starter und Leuchtmittel;
(f) für Mängel als Folge von Softwareviren und Malware;
(g) für altersbedingten Lichtstromrückgang von LED Modulen.
7.3 Im Garantiefall wird Elvokalight nach eigener Wahl und Ermessen einzig entweder
(a) das mangelhafte Produkt instand setzen; (b) eine Ersatzlieferung mit einem mängelfreien Produkt oder einem gleichwertigen Ersatzprodukt vornehmen; oder
(c) dem Kunden den Betrag zurückerstatten oder erlassen, welcher der Differenz zwischen dem Preis des Produktes und seinem Minderwert als Folge des Mangels entspricht, oder dem Kunden eine Gutschrift für künftige Einkäufe von Produkten in gleicher Höhe ausstellen.
Wählt Elvokalight die Instandsetzung, hat der Kunde auf eigene Kosten für die Demon- tage sowie den Versand und Transport des mangelhaften Produktes an einen von Elvokalight benannten Ort zu sorgen. Im Falle einer Ersatzlieferung erfüllt Elvokalight seine Verpflichtung mit Lieferung eines mängelfreien Produktes oder gleichwertigen Ersatzproduktes.
7.4 Weder die Instandsetzung noch die Ersatzlieferung haben eine Verlängerung
der Fristen gemäss Ziffer 7.1 zur Folge, die sich in jedem Fall ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Lieferung berechnen.
7.5 Sämtliche anderen Gewährleistungs- und Garantierechte des Kunden, insbesondere Wandlung, Ersatzvornahme und Schadenersatz, werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Insbesondere kann Elvokalight nicht für die Kosten der Demontage, Wie- dermontage und Programmierung der Produkte oder deren Bestandteile als Folge von Mängeln haftbar gemacht werden.

8. Retouren ausserhalb von Garantiefällen

8.1 Ausserhalb von Garantiefällen hat der Kunde das Recht, Muster und Produkte nach Voranmeldung des Kunden zurückzugeben (mit Ausnahme von Produkten, welche auf Kundenwunsch beschafft oder hergestellt wurden; diese sind von der Rücknahme ausgeschlossen). Elvokalight stellt in Abhängigkeit vom Zustand des zurückgegebenen Musters bzw. Produkts und vergangenem Zeitraum seit Lieferung desselben eine Gutschrift für künftige Einkäufe von Produkten zu Gunsten des Kunden aus. Es gilt folgende Tabelle:



8.2 Die Gutschriftshöhe wird auf Basis des Nettowarenwertes des zurückgegebenen Musters bzw. Produktes berechnet. Transport- und Versandkosten für Retouren gehen zu Lasten des Kunden. Eine Barauszahlung der Gutschrift ist ausgeschlossen.
9. Immaterialgüterrechte und Geschäftsgeheimnisse

9.1 Sämtliche Immaterialgüter- und Eigentumsrechte, insbesondere Patente, Urheber- rechte, Designs und Markenrechte an den Produkten und Dienstleistungen (insbe- sondere an den Arbeitsergebnissen) gehören Elvokalight. Dies gilt auch für Spezialanfertigungen, die Elvokalight für den Kunden entworfen oder hergestellt hat, selbst wenn dies auf Basis von Anleitungen, Konstruktionen oder Modellen des Kunden geschehen ist.
9.2 Beide Parteien haben die im Rahmen der Erfüllung des Vertrages oder anderweitig bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich zu be- handeln und treffen geeignete Vorkehrungen, dass Unbefugte keine Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen erlangen.

10. Dienstleistungen

10.1 Die Beschreibung von Art und Umfang der durch Elvokalight zu erbringenden Dienst- leistung ergibt sich aus dem Projektangebot der Elvokalight an den Kunden (das Projek- tangebot).
10.2 Vorbehältlich einer abweichenden Vereinbarung im Projektangebot sind folgende Leistungen nicht in den Preisen des Projektangebotes enthalten und durch den Kun- den separat zu bezahlen:
a) Planungs-, Transport-, Reise- und Versandkosten;
b) Materialkosten, insbesondere Ersatzteile wie Steuergeräte, Leuchten, Leucht- mittel, etc. 
c) Softwareupgrades und Funktionserweiterungen 
d) Kosten für Leitungsnutzung, Hardwaremiete und dergleichen;
e) Dienstleistungen ausserhalb der Normalarbeitszeiten (Montag bis Freitag, 6-18 Uhr); und
f) Kosten für die Behebung von Mängeln, mit Ausnahme eines Garantiefalles gemäss Ziffer 7.
10.3 Elvokalight garantiert, dass die Dienstleistung gemäss dem Projektangebot und sorg- fältig erbracht wird. Liegt ein Mangel in der Dienstleistung vor, so muss der Kunde diesen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Entgegennahme der betroffenen Dienstleistung rügen, widrigenfalls keine Gewährleistung oder Garantie seitens Elvokalight besteht. Hat der Kunde fristgerecht gerügt, so wird Elvokalight nach eigener Wahl und Ermessen entweder (a) die betroffene Dienstleistung nachbessern; oder
(b) dem Kunden den Betrag zurückerstatten oder erlassen, welcher der Differenz zwischen dem Preis der Dienstleistung und ihrem Minderwert als Folge des Mangels entspricht, oder dem Kunden eine Gutschrift für künftige Bezüge von Dienstleistun- gen in gleicher Höhe ausstellen. Sämtliche anderen Gewährleistungs- und Garan- tierechte des Kunden, insbesondere Wandlung, Ersatzvornahme und Schadenersatz, werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

11. Haftung und Haftungsausschluss

11.1 Die Haftung von Elvokalight, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung, in allen Fällen inklusive der Haftung für Hilfspersonen, wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
11.2 Insbesondere haftet Elvokalight nicht für mittelbare oder indirekte Schäden (inklusive Schäden als Folge von Ereignissen der Cyber-Sicherheit, wie z. B. durch Softwarevi- ren, Malware und Hacking verursachte Schäden), Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenem Umsatz, entgangene Einsparungen, Verzugsschäden oder Schäden im Zusammenhang mit der Gewährleistung oder Garantie.
11.3 Sollten die Bestimmungen von Ziffer 11.1 und/oder Ziffer 11.2 unwirksam sein, so ist die Haftung der Elvokalight in der Summe für sämtliche Ereignisse auf 50% des durch den Kunden für die betreffende Lieferung bzw. Dienstleistung bezahlten oder zu be- zahlenden Preises, exkl. Mehrwertsteuer, beschränkt.

12. Erhebung von Daten und Datenschutz

12.1 Elvokalight bearbeitet Daten des Kunden sowie seiner Mitarbeiter ausschliesslich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, inklusive dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Die Datenbearbeitung erfolgt insbesondere zwecks Rechnungs- stellung, der Abwicklung von Verträgen, der Kontaktierung des Kunden sowie zu Marketingzwecken, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung der Angebote von Elvokalight.
12.2 Die Website von Elvokalight nutzt verschiedene Dienste und Cookies, welche Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter verarbeiten. Details hierzu sind unter www.Elvokalight.ch/impressum abrufbar und können dort heruntergeladen werden.

13. Verschiedenes

13.1 Erklärungen, die den Nachweis durch Text ermöglichen, insbesondere E-Mail und Fax, gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Solche Erklärungen gelten im Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als zugegangen und zur Kenntnis genommen.
13.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder unwirksam erwei- sen, so soll dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Teile der AGB nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen oder unwirksamen Teil der AGB durch eine gültige und wirksame Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
13.3 Dem Kunden ist die Abtretung von Forderungen aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag mit Elvokalight untersagt. Jede Abtretung in Verletzung der vorangehenden Bestimmung ist nichtig. Elvokalight darf Forderungen aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag an Dritte abtreten.
13.4 Der Kunde darf Forderungen der Elvokalight nicht mit Gegenforderungen des Kunden verrechnen. Elvokalight ist die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Gegenfor- derungen der Elvokalight gestattet.
13.5 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Elvokalight, inklusive diese AGB, unterstehen schweizerischem Recht. Das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.
13.6 Die Gerichte am Sitz von Elvokalight sind für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Kunden und Elvokalight ausschliesslich zuständig. Alternativ steht es Elvokalight frei, das Gericht am Sitz oder Wohnsitz des Kunden anzurufen.